Als Anlaufstelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber steht die externe Compliance-Organisation der HFF-Hilfen für Familien GmbH zur Verfügung. Die Stelle erfüllt die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß HinSchG. HFF-Hilfen für Familien GmbH versichert, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Die hinweisgebenden Personen werden vor möglichen Repressalien geschützt.
Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von HFF-Hilfen für Familien GmbH selbst oder das eines unmittelbaren oder mittelbaren Dienstleisters von HFF-Hilfen für Familien GmbH entstanden sind.
Das HinSchG sieht ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt.