HFF - Hilfen für Familien - Schul- und Kinderbegleitung, Familienhilfe & Einzelfallhilfe

HFF - Helfer:in sein in der Schulbegleitung


Im Landkreis Barnim sind die Schulbegleiter:innen im Alltag vieler Schulen mittlwerweile ein fester Bestandteil. Erst durch ihren EInsatz ist der Schulbesuch für viele Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder seelischen Einschränkungen überhaupt möglich.

 

Aufgaben in der Schulbegleitung

Vor nicht allzu langer Zeit haben Schulbegleiter:innen noch überwiegend pflegerische Aufgaben übernommen und ermöglichten Kindern mit bestimmten Erkrankungen und Behinderungen dadurch überhaupt erst die Teilnahme am Unterricht. Mittlerweile haben sich Schulbegleiter auch in anderen Entwicklungsbereichen für Kinder und Jugendliche etabliert. Heute sind sie auch für ein Kind mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung da. In der Begleitung kann das Kind somit auch auf eine Regelschule gehen. Sie unterstützen den/die Schüler:in im Unterricht in allen typischen Schulsituationen, wenn diese:r nicht ausreichend alleine zurechtkommt. Schulbegleiter:innen helfen Kindern und Jugendlichen dabei, ihre Aufgaben organisiert und strukturiert zu erledigen sowie bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern. Zum Beispiel helfen sie konkret beim An- und Ausziehen, beim Gang zur Toilette, bei der Motivation, beim Ein- und Auspacken von Unterrichtsmaterialien und bei der Konzentration. Sie helfen auch, wenn es Ärger gibt und vermitteln gegebenenfalls zwischen den Kindern und Erwachsenen. Schulbegleiter:innen sorgen dafür, dass Schüler nicht in Gefahrensituationen geraten oder unbeaufsichtigt das Schulgelände verlassen. Sie sind ein wichtiger Halt für den/die Schüler:in im Schulalltag und geben ihnen emotionalen Beistand und mehr Sicherheit.

 

Typische Situationen, in denen ein/e Schulbegleiter:in unterstützt

Schulbegleiter:innen sind immer dann zur Stelle, wenn  ein/e Schüler:in aufgrund der persönlichen Bedarfe Unterstützung braucht. Durch die Anwesenheit einer Schulbegleitung entwickelt auch die Schule immer mehr einen stärkeren Blick auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder. Davon profitieren zum Beispiel:

 

Was Schulbegleiter:innen nicht tun

Schulbegleiter:innen sind keine Zweitlehrer:innen. Sie unterrichten das Kind also nicht. Die Rollenverteilung im Klassenzimmer ist klar geregelt. Schulbegleiter:innen sorgen dafür, dass Kinder lernen und dem Unterricht folgen können. Im Idealfall ergänzen sich Lehrkräfte und Schulbegleiter:innen.

 

Die Qualifikationen unserer HFF-Schulbegleiter:innen

Unsere Schulbegleiter:innen müssen nicht in jedem Fall eine pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung haben. In vielen besonderen Fällen wird allerdings ausdrücklich eine Fachkraft gefordert, zum Beispiel dann, wenn bei einem:einer Schüler:in emotionale und soziale Teilhabeeinschränkungen vorliegen. Die Schulbegleiter:innen sind teilweise Quereinsteiger und kommen aus ganz unterschiedlichen Berufsfeldern. Viele sind aber beispielsweise auch gelernte Heilerziehungspfleger:innen und Erzieher:innen, Sozial-, Heil- oder auch Sonderpädagog:innen sowie medizinisch ausgebildete Fachkräfte. So vielfältig die Bedarfe der Schüler:innen sind, so verschieden sind die Schulbegleiter:innen, die wir ihnen zur Seite stellen, unabhängig davon ob Fachkraft oder Quereinsteiger:in.

 

* Gender-Sprache: In allen Texten meinen wir alle Geschlechter, auch dann, wenn nur eines genannt ist.

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