HFF - Hilfen für Familien - Schul- und Kinderbegleitung, Familienhilfe & Einzelfallhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe


Die Sozial­pädago­gische Familien­hilfe ist eine Leistung der Kinder- und Jugend­hilfe. Sie richtet sich grund­sätzlich an alle Familien, die sich in einer Lebenssituation mit vielfältigen Schwierigkeiten befinden. Diese krisenbehafteten Lebensumstände können Eltern so sehr in Anspruch nehmen, dass sie ohne familienunterstützende Hilfe das Wohl ihrer Kinder nicht mehr gewährleisten (Versorgung, Erziehung Förderung, Bildung) können. Sie benötigen eine längerfristige und intensive Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder. Die Sozialpädagogische Familienhilfe nimmt die gesamte Familie und ihr soziales Umfeld in den Blick. Sie ist eine längerfristige, intensive und ganzheitliche Hilfe zur Selbsthilfe und unter­stützt

Auch wenn im Mittelpunkt der Arbeit das Wohl des Kindes/Jugendlichen steht, setzt die SPFH in erster Linie auf Lern- und Verände­rungs­prozesse der Eltern. Es geht darum, das Familien­system zu stabili­sieren, die Handlungs­fähigkeit (wieder) herzu­stellen und den Zusammen­halt von Familien zu stärken – damit Kindern ihre Familien erhalten bleiben.

Familienhilfe ist in der Regel eine aufsuchende Tätigkeit im häuslichen Umfeld. Begleitungen und gemeinsame Unternehmungen sind jedoch ebenso möglich. Voraussetzung dieser ambulanten sozialpädagogischen Leistung ist, dass das zuständige Jugendamt die Anspruchsberechtigung der Familien festgestellt hat und die Finanzierung gesichert ist.

 

Unser Verständnis von einem beteiligungs­orientierten und dialogischen Ansatz

Für den Erfolg einer Hilfe ist die Beteiligung der Familienmitglieder und ein konstruktiver Dialog mit allen Beteiligten unab­dingbar. Es beginnt schon mit der Haltung der Fach­kräfte, die wir einsetzen. Ihre Haltung gegen­über sozialen Ungleich­heits- und Benach­teiligungs­struk­turen von Gesell­schaft, den Lebens­lagen und -verhält­nissen von Familien und nicht zuletzt zu sich selbst zeichnen im Wesentlichen die Gestaltung der Hilfemaßnahme aus. Wichtig dabei ist die Sicht, dass alle Kinder, Jugend­lichen und Eltern mit Rechten ausge­stattete Bürger*­innen und autonom handelnde Menschen sind. Es geht darum, in einen fachlich ver­sierten Kontakt mit ihnen zu treten, einen dialo­gischen Aus­tausch zu gestalten, in dem Neues gelernt und Wege aus Krisen und Sack­gassen gefunden werden können.

 

Unsere Familienhelfer:innen

Neben der bereits erwähnten Haltung ist es wichtig, gemein­sam mit den Familien zu handeln und nicht einseitig für sie. Dafür muss in jeder Familie eine Beteiligungsstruktur ge­schaf­fen werden. Innerhalb dieser Struktur können die Familienmitglieder wieder aktiv werden, sich an den Prozessen beteiligen, so dass sich die Auswirkungen bis in die Gestaltung der sozialen Kontexte überträgt. Es muss sich ombud­schaftlich für die Familien einge­setzt werden, gerade dann, wenn Fami­lien in insti­tutio­nellen Kontex­ten nicht ernst genommen oder sogar diskri­miniert werden. Familien ­lernen nicht durch gute Rat­schläge, sondern wenn sie Hand­lungs­fähigkeit (wieder) herstellen können.

 

* Gender-Sprache: In allen Texten meinen wir alle Geschlechter, auch dann, wenn nur eines genannt ist.

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