Der ambulante Kinder- und Jugenhilfeträger HFF - Hilfen für Familien GmbH vermittelt unter anderem für Kinder von Familien Begleitpersonen in der Schule nach dem SGB VIII sowie dem SGB IX, wenn sie besondere Unterstützung benötigen, die durch die Schulen nicht abgedeckt werden können. Wir sind mit unserem Hilfeangebot überwiegend im Barnim, aber auch zunehmend in der Uckermark vertreten.
Unsere Helfer:innen begleiten Kinder mit einer anerkannten Behinderung. Jede Hilfemaßnahme ist individuell und orientiert sich am jeweiligen Hilfebedarf des Kindes bzw. sind in Form von Zielen in einem Hilfeplan festgelegt. Oberstes Ziel der Schulbegleitung ist, als Schulbegleiter:in überflüssig zu werden.
Unser Selbstverständnis für die Schulbegleitung
Als ambulanter Träger im Umgang mit individuellen Lebensentwürfen, suchen wir die Helfer:innen möglichst passgenau für den/die jeweiligen Klient:innen aus, um eine möglichst langfristige Hilfe zu etablieren, die auf einer konstruktiven und vertrauensvollen Beziehung basiert. Die Koordinator:innen des Trägers begleiten die Helfer:innen und Klient:innen in den übergeordneten Aufgaben und managen alles um den Hilfeprozess herum, damit sich der/die Helfer:in vollkommen auf die Belange seines/seiner Klient:in in den Strukturen der Einrichtung einlassen kann.
Wir bedienen die Bereiche
Dazu bieten wir unseren Helfer:innen themenbezogene Praxisberatungen, Supervision sowie Teamsitzungen an, um einen Austausch unter verschiedenen Helfer:innen anzuregen.
Aufgaben und Anforderungen an unsere HFF-Helfer:innen in der Schulbegleitung
Unsere Helfer:innen begleiten Kinder mit besonderen Bedürfnissen in der Schule. Dort agieren sie als
Die Vermittlung der Lerninhalte ist immer Aufgabe der Schule.
Die Schulbegleitung kann somit immer nur Tätigkeiten umfassen, die außerhalb dieses Kernbereichs der pädagogischen Arbeit liegen. Der Einsatz des Schulbegleiters ist darauf ausgerichtet, dem Leistungsberechtigten die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Die Helfenden arbeiten in einem Eins-zu-Eins-Setting mit dem Kind und begleiten es dabei sowohl im Lernen als auch im Gruppengeschehen, ein akzeptiertes und anerkanntes Gruppenmitglied zu sein. Sie vernetzen sich mit dem Umfeld des Kindes und kooperieren den Zielen des Hilfeplans bzw. den Absprachen mit dem Amt entsprechend mit den Fachkräften und der Familie des Kindes. Unsere Helfer:innen sind ein selbstständiges Arbeiten gewöhnt. Sie bieten eine enge fachliche und menschliche Begleitung sowie umgehende Unterstützung und Hilfe in schwierigen Situationen.
Umgang mit einrichtungsfremdem Personal in der Schule
Die ständige Anwesenheit einer Schulbegleitung in der Schule und der Klasse ist für jede Schule eine neue Herausforderung. Es bestehen oft Unsicherheiten, was diese weitere Person in der Klasse tun darf und was nicht. Um allen Beteiligten die neue Situation etwas zu erleichtern, erläutern wir im Folgenden, wie wir einen möglichst konstruktiven und kooperativen Umgang mit unseren für die Schule einrichtungsfremden Mitarbeitenden verstehen.
Für einen gelingenden Hilfestart hat sich bisher eine genaue Einweisung der Helferperson als sinnvoll erwiesen. Der/Die Helfer:in sollte die Strukturen der Schule und insbesondere der Klasse sowie die internen Regeln kennenlernen und alle wichtigen Informationen im Umgang mit dem Kind, das im Schulalltag begleitet wird.
Die Schulbegleitung behält das zu begleitende Kind im Schulalltag stets gut im Blick und hält sich so in der Nähe des Kindes auf, dass sie eingreifen kann, wenn es nötig wird und sich schnell weit genug zurücknimmt, wenn das Kind keine Unterstützung benötigt. Der/die Helfende agiert vor allem als der „Schatten“ des Kindes mit Unterstützungsbedarf. Er/sie hilft dem Kind, an den unterrichts- und schulspezifischen Angeboten möglichst so teilzunehmen, wie es die anderen Kinder ohne zusätzliche Unterstützung tun können. Damit dies möglichst reibungslos gelingen kann, sind enge und fortwährende Absprachen mit der klassenleitenden Person von großer Bedeutung.
Die Schulbegleitung dient dazu, das Kind mit Unterstützungsbedarf so in die Klasse, in den Unterricht und in die sozialen Angebote mit anderen Kindern einzubinden, dass es als gleichwertiges Mitglied der Klasse wahrgenommen werden kann. Die Lehrpersonen können wie mit allen anderen Kindern der Klasse auch, mit dem begleiteten Kind sprechen. Will sie das Kind veranlassen, etwas zu tun oder sich zu verhalten, ist es sinnvoll, das Kind direkt anzusprechen und nicht die Helferperson. Die Helferperson unterstützt sodann das Kind, der Aufforderung nachzukommen.
Die Lehrperson behält die Rolle und Funktion als Klassenleiter:in vollkommen bei trotz Anwesenheit der Helferperson an der Seite des zu unterstützenden Kindes. Das heißt auch, dass der hauptsächliche Kontakt zwischen Lerperson und Eltern des Kindes weiterhin bestehen bleibt, wenn es um die Vermittlung von schulrelevanten Inhalten geht. Die Schulbegleitung wird auch Rückmeldungen an die Eltern geben. Das können Beobachtungen sein, die nur aufgrund der Einzelbetreuung und permanenten Beobachtung des Kindes möglich sind sowie Arbeitsaufträge, die für alle Kinder gelten, die Schüler*innen ohne Unterstützung im Normalfall mündlich an die Eltern übermitteln.
Was Schulbegleitung nicht ist!
Die Schulbegleitung ist keine zusätzliche Klassen- oder Gruppenbetreuung. Die Schulbegleitung übernimmt keinerlei unterrichtsvorbereitende Maßnahmen und ist nicht an der Unterrichtsdurchführung beteiligt. Sie übernimmt keine Aufgaben der Lehrpersonen / Horterzieher:innen oder kümmert sich um andere Kinder der Klasse, wenn das Kind mit Unterstützungsbedarf gerade keine Hilfe braucht. Die Schulbegleitung dient nicht als Vertretung, wenn die eigentliche Lehrperson / Horterzieher:in ausfällt. Sie übernimmt auch keine regulären Aufgaben der Lehrer:innen / Erzieher:innen vor Ort, wenn sie nicht im unmittelbaren Zusammenhang zum Kind mit Unterstützungsbedarf stehen. Die Schulbegleitung steht zwar im Austausch mit den Eltern, dennoch werden organisatorische Belange der Klasse und Schule weiterhin durch den/die Klassenlehrer:in und Fachlehrer:in direkt an die Eltern vermittelt, nicht durch den/die Schulbegleiter:in.
Konkrete Aufgaben der Schulbegleitung können u.a. sein:
* Gender-Sprache: In allen Texten meinen wir alle Geschlechter, auch dann, wenn nur eines genannt ist.